8. März – SDG 5: Geschlechtergleichheit

Ziel 5:
Geschlech­ter­gleich­stel­lung errei­chen + alle Frauen und Mäd­chen zur Selbst­be­stim­mung befä­hi­gen

  • Unterziel 5.1
    Been­di­gung von Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über Frauen und Mäd­chen
    Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
  • Unterziel 5.2
    Been­di­gung jeg­li­cher Gewalt gegen und Aus­beu­tung von Frauen und Mäd­chen
    Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich einschliesslich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
  • Unterziel 5.3
    Besei­ti­gung von erzwun­ge­nen Ehen und Geni­ta­l­ver­stüm­me­lun­gen
    Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
  • Unterziel 5.4
    Aner­ken­nung unbe­zahl­ter Für­sor­ge­ar­beit und För­de­rung geteil­ter häus­li­cher Ver­ant­wor­tung
    Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmassnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
  • Unterziel 5.5
    Sicher­stel­lung voll­stän­di­ger Teil­habe an Füh­rungs­po­si­ti­o­nen und Ent­schei­dungs­pro­zes­sen
    Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen
  • Unterziel 5.6
    All­ge­mei­ner Zugang zu repro­duk­ti­ver Gesund­heit und Rech­ten
    Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart
  • Unterziel 5.A
    Glei­ches Recht auf wirt­schaft­li­che Res­sour­cen, Eigen­tum und Finanz­dienst­leis­tun­gen
    Reformen durchführen, um Frauen die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu Grundeigentum und zur Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstige Vermögensformen, zu Finanzdienstleistungen, Erbschaften und natürlichen Ressourcen zu verschaffen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften
  • Unterziel 5.B
    För­de­rung der Selbst­be­stim­mung von Frauen durch Tech­no­lo­gie
    Die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern, um die Selbstbestimmung der Frauen zu fördern
  • Unterziel 5.C
    Beschluss und Stär­kung von Poli­tik und durch­setz­ba­ren Geset­zen für Geschlech­ter­gleich­stel­lung
    Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschliessen und verstärken
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    Was sind die 17 Ziele?

    Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung wurde am 25. September 2015 von 193 Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Die Agenda 2030 ist ein „Weltzukunftsvertrag“. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten dazu, allen Menschen bis zum Jahr 2030 ein Leben in Würde zu sichern.

    Die Agenda 2030 nennt fünf Kernbotschaften, die den 17 Zielen als Handlungsprinzipien vorangestellt sind: 1. Die Würde des Menschen im Mittelpunkt, 2. den Planeten schützen, 3. Wohlstand für alle fördern, 4. Frieden fördern und 5. Globale Partnerschaften aufbauen.

    Die Ziele berücksichtigen alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Umwelt, Wirtschaft – gleichermaßen und gelten für alle Staaten der Welt: Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer. Sie machen deutlich, dass wir eine gemeinsame Verantwortung für die Welt tragen.
     
     
    17 Ziele – MeineSchuleBerlin